Unsere Schulsozialarbeit


Stufenmodell der Schulsozialarbeit (Klassen 5-10)

Die Klassenbetreuung (Stufe 1) findet einmal wöchentlich eine Stunde im Klassenverband statt und wird gemeinsam von Klassenlehrer/-innen und Sozialarbeiter/-innen durchgeführt. Daran schließt sich die Kooperationsstunde zum Fachaustausch und Planung der Vorhaben an. Die Klassenbetreuung bildet die Grundlage für alle weiteren Angebote der Schulsozialarbeit auf der Stufe 2 Gruppenarbeit und der Stufe 3 Einzelfallarbeit.

Die Schulsozialarbeit bietet den Schüler/innen vielfältige Angebote im Nachmittags- und Freizeitbereich als Ergänzung zu den schulischen AG’s an (Stufe 2). Zur Angebotspalette der Schulsozialarbeit gehören u.a. Wochenendfreizeiten, Ferienprogramme sowie eine Sommerfreizeit. Desweiteren beteiligt sich die Schulsozialarbeit in der Stadtteilarbeit.

Die Einzelfallarbeit (Stufe 3) umfasst die Arbeit mit Schüler/-innen in persönlichen, schulischen oder familiären Problemlagen, die eine Intensivierung und Konzentration der sozialarbeiterischen Angebote und Maßnahmen erfordern. Mit dem Ziel der Schullaufbahnsicherung und später dann eines erfolgreichen Übergangs von der Schule in den Beruf führen die Schulsozialarbeiter/-innen Schüler- und Elterngespräche, nehmen an Helfer- und Klassenkonferenzen teil und kooperieren mit dem Sozialdienst und anderen Institutionen wie z. B. der Ausbildungsagentur oder der Agentur für Arbeit

Seit 2007 ist das Kompetenz-Entwicklungs-Programm ein inhaltlicher Arbeitsschwerpunkt im Übergang Schule Beruf.

Das Amt für Soziale Arbeit als Träger der Jugendhilfe führt über die Abteilung Schulsozialarbeit an 8 Wiesbadener Schulen das Kompetenz-Entwicklungs-Programm im Übergang Schule-Beruf im Verbund von Schulsozialarbeit mit Schule, Agentur für Arbeit, Ausbildungsagentur und Wirtschaft durch.

Das Kompetenz-Entwicklungs-Programm verfolgt gemeinsam mit den Schulen folgende Ziele:

  1. Die Quote der Hauptschulabgänger/-innen mit direktem Übergang auf einen Ausbildungsplatz wird erhöht.
  2. Der Übergang auf ein weiterführendes Bildungsangebot zum Realschulabschluss wird vermehrt erreicht.
  3. Das Strategischen Ziel Nr. 3 des HKM zur Verringerung der Quote der Schulabgänger ohne Schulabschluss um 1/3 wird unterstützt.
  4. Der Übergang in die Berufsbildenden Schulen bzw. in geeignete Anschlussmaßnahmen der Berufsvorbereitung wird gezielt unterstützt. In so genannten Übergabe-Konferenzen zwischen abgebender Schule und aufnehmender Berufsschule / Anschlusssysteme wird der Übergang für jeden Schüler individuell abgesprochen.

Ausgangspunkt des Kompetenz-Entwicklungs-Programms ist der Einschätzungsbogen Schülerprofil, der die Kompetenzmerkmale eines Schülers zu Beginn des 2. Schulhalbjahres der 8. Klasse feststellt, bezogen auf die bevorstehende Phase des Übergangs Schule-Beruf. Der Bogen wird gemeinsam von Klassenlehrer/-in und Schulsozialarbeiter/-in ausgefüllt, die Ergebnisse basieren somit auf einer langjährigen Arbeit und Erfahrung der pädagogischen Fachkräfte mit dem Schüler. Er zeigt die sozialen und schulischen Kompetenzen mit ihren Stärken und Defiziten und bildet die Grundlage für die weiteren Arbeiten und Maßnahmen.

Der Einschätzungsbogen Schülerprofil wird für alle Schüler/-innen in den 8. Klassen im Zeitraum Februar bis Anfang März erstellt und ausgewertet.

Anschließend werden in einem nächsten Schritt bis Ende April mit allen Schüler/-innen und Eltern Gespräche unter Zugrundelegung des Schülerprofils geführt, die individuellen Übergangsziele und Qualifizierungsangebote vereinbart und die Verantwortlichkeiten abgesprochen.

Danach besteht noch über ein Jahr Zeit bis zum Schulabgang, um notwendigen Motivierungen, Orientierungen, Defizitbearbeitungen und Kompetenzentwicklungen in differenziert eingesetzten zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen.

Mit der Einbindung der Kammern als Anbieter bestimmter Qualifizierungsmaßnahmen sind auch die Erwartungen der Wirtschaft und Betriebe an die Ausbildungsreife und die Anforderungsprofile an Ausbildungsplätze in das Gesamtprogramm integriert. Hiermit soll ein zusätzliches Engagement der Betriebe für die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen auch für Hauptschüler/-innen geweckt werden.

Als Bestandteil des Kompetenz-Entwicklungs-Programm geht die „Kompetenzagentur Wiesbaden“ als gefördertes Programm durch den Bund gesondert auf besonders benachteiligte Hauptschüler/-innen ein. Mit Hilfe eines in die Struktur der Schulsozialarbeit integriertem Fallmanagement soll der Übergang von der Schule in den Beruf für die beschriebene Zielgruppe einzelfallbezogen verbessert und begleitet werden. Diese Schritte beinhalten sowohl die Betreuung, Orientierung und Qualifizierung während der Schulzeit als auch die Begleitung der Jugendlichen in die Anschlusssysteme nach Abschluss der Regelschule wie z.B. in das Berufsvorbereitungsjahr, in Arbeitsamtsmaßnahmen und Maßnahmen der Ausbildungsagentur mit einer unterstützenden Begleitung bis zum Jahresende bei Bedarf.

Herr Weber: Stefan.Weber@wiesbaden.de

Frau Knauer: Luisa.Knauer@wiesbaden.de

Frau Röttger: Franziska.Roettger@wiesbaden.de

Frau Bitzer: marlene.bitzer@wiesbaden.de